Inhalt

Text gilt ab: 08.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Begünstigte

Begünstigte sind die Träger von Kindertageseinrichtungen gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 BayKiBiG, die im Bewilligungszeitraum eine Förderung nach Maßgabe des BayKiBiG (5. Teil) erhalten.