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Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2230.7-K

Refinanzierung von Miet- und bestimmten Investitionskosten für die Raum- und Geschäftsausstattung von Berufsfachschulen für Pflege

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2021, Az. VI.7-BH9007.0/77/22

(BayMBl. Nr. 125)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Refinanzierung von Miet- und bestimmten Investitionskosten für die Raum- und Geschäftsausstattung von Berufsfachschulen für Pflege vom 1. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 125), die durch Bekanntmachung vom 11. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 603) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt gemäß Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 BayHO Zuwendungen zur Förderung von Miet‑ und bestimmten Investitionskosten für die Raum‑ und Geschäftsausstattung von privaten Berufsfachschulen für Pflege. 2Die Förderung von privaten Schulbaumaßnahmen nach Art. 43, 45 Abs. 3 BaySchFG bleibt davon unberührt.