Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
Förderung durch den Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH
Der Zuwendungsempfänger erhält vom Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH ein pauschales Ausbildungsbudget gemäß §§ 29, 30 PflBG und § 8 PflAFinV.
4.2
Keine Fördermöglichkeit nach KHG
Träger von Berufsfachschulen für Pflege, die mit einem Krankenhaus notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des § 2 Nr. 1a Buchst. e und f KHG darstellen und in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommen sind, erhalten keine Förderung auf der Grundlage der gegenständlichen Förderrichtlinien.