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Inhaltsverzeichnis
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Refinanzierung von Miet- und bestimmten Investitionskosten für die Raum- und Geschäftsausstattung von Berufsfachschulen für Pflege
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Mietzuschuss
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6. Zuschuss für Gegenstände der Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter, Verbrauchsgüter, Anlagegüter)
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7. Förderverfahren
8. Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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8.
Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs
Der Oberste Rechnungshof hat nach Art. 91 BayHO ein umfassendes Prüfungsrecht bei allen beteiligten staatlichen Stellen und bei allen Zuwendungsempfängern.