Inhalt

Text gilt ab: 06.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

11.   Beginn des Schulversuchs

1Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2023/2024. 2Während der Laufzeit des Schulversuchs können Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten im Berufspraktikum jährlich an der Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger an der Fachakademie für Sozialpädagogik teilnehmen.