Inhalt

Text gilt ab: 06.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

3.   Anzuwendende Bestimmungen

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG)
die Bayerische Schulordnung (BaySchO)
die Fachakademieordnung (FakO)
die Berufsfachschulordnung (BFSO)