Inhalt
3.
Anzuwendende Bestimmungen
Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
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das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
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das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG)
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die Bayerische Schulordnung (BaySchO)
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die Fachakademieordnung (FakO)
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die Berufsfachschulordnung (BFSO)