Inhalt

Text gilt ab: 06.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

2.   Teilnahme am Schulversuch

An dem Schulversuch nehmen die in Anlage 1 genannten Fachakademien für Sozialpädagogik mit der jeweils kooperierenden Berufsfachschule für Kinderpflege teil.