Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller
- a)
ein Konzept (Beschreibung der Maßnahme) vorlegt, aus dem der Zweck des Vorhabens, die geplanten Strukturen (insbesondere Aussagen zum Stand der Planung, zu den Räumlichkeiten, der Organisation, der Personalausstattung sowie der Qualifikation des Personals und dem bürgerschaftlichen Engagement) sowie die Entwicklungsperspektive und die Nachhaltigkeit hervorgehen; die Darlegung der Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich bei Maßnahmen nach Nr. 2 Spiegelstrich 1, die in einer finanzschwachen Gemeinde durchgeführt werden,
- b)
einen Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtfinanzierung, für Maßnahmen nach Nr. 2 Spiegelstrich 1 bis 3 und 5 grundsätzlich einen mittelfristigen Finanzierungsplan und
- c)
eine Befürwortung der örtlichen Kommune beifügt, sofern diese nicht selbst Antragstellerin ist.