Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Zuwendung
Bereich erweitern
6. Antrags- und Bewilligungsverfahren
7. Datenschutz
8. Inkrafttreten, Außerkraftteten
[Schlussformel]
Inhalt
SeLA
Text gilt ab: 01.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
8.
Inkrafttreten, Außerkraftteten
Diese Richtlinie tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.