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SeLA
Text gilt ab: 01.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2175.4-A

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
(Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 13. Mai 2024, Az. III1/6573.01-1/10

(BayMBl. Nr. 255)

Zitiervorschlag: Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA) vom 13. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 255)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen für die Umsetzung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter in Bayern. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.