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Inhaltsverzeichnis
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Staatliche Förderung von Ausgaben für Second-Stage-Projekte
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
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6. Antrags- und Bewilligungsverfahren
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7. Nachweis und Prüfung der Verwendung
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8. Erfolgskontrolle
9. Prüfungsrecht
10. Datenschutz
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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9.
Prüfungsrecht
Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zusätzlich zu prüfen.