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Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2174-A

Staatliche Förderung von Ausgaben für Second-Stage-Projekte

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 25. November 2022, Az. VI4/6865-1/244

(BayMBl. Nr. 699)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Staatliche Förderung von Ausgaben für Second-Stage-Projekte vom 25. November 2022 (BayMBl. Nr. 699)

1Die Weiterentwicklung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ist der Bayerischen Staatsregierung ein großes Anliegen. 2Mit der Modellförderung von Second-Stage-Projekten wurden erfolgreich neue Hilfen erprobt, um die Nachhaltigkeit und Passgenauigkeit des bestehenden Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen verbessern zu können. 3Auf der Basis der Ergebnisse der Modellförderung wird mit dieser Richtlinie die Förderung von Second-Stage-Projekten verstetigt.
4Der Freistaat Bayern gewährt auf Antrag und nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO, der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften – VV sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P) Zuwendungen zur Förderung von Second-Stage-Projekten. 5Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.