Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1. Zweck der Zuwendung

1Von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Situation den hohen Schutz und die intensive psychosoziale Beratung im Frauenhaus nicht mehr oder nicht benötigen, bedürfen oftmals eines begleitenden Managements für die Suche und den Übergang in eine eigene Wohnung sowie einer psychosozialen Betreuung zum Aufbau einer eigenständigen Lebensgrundlage für sich und ihre Kinder in einem neuen Lebensumfeld. 2Ein Second-Stage-Projekt bietet Hilfe und Unterstützung in dieser Lebensphase; es stellt ein erweitertes notwendiges spezifiziertes Hilfsangebot für die betroffenen Frauen und ihre Kinder dar. 3Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm Second-Stage-Projekte zur Wahrnehmung der unter Nr. 2 beschriebenen Aufgaben.