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PWI 2021
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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2131-B

Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophen im Juli 2021; Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden
(Programm Wiederherstellung Infrastruktur Hochwasser Juli 2021 – PWI 2021)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 7. Oktober 2021, Az. 36-4654.1-5-6

(BayMBl. Nr. 749)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophen im Juli 2021; Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Programm Wiederherstellung Infrastruktur Hochwasser Juli 2021 – PWI 2021) vom 7. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 749)

1Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats Bayern erhebliche Schäden verursacht. 2Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophen werden nach den Regelungen des Aufbauhilfegesetzes 2021 (AufbhG 2021) und der nach § 2 Abs. 4 AufbhG 2021 erlassenen Rechtsverordnung aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. 3Hierzu wird nach Abstimmung mit dem Bund auch ein Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden Bayerns aufgelegt. 4Für die Billigkeitsleistungen und Abwicklung der Soforthilfen und der Aufbauhilfen gelten damit einheitlich folgende Richtlinien: