Inhalt
1Sofern der Zuwendungsempfänger aus der Zuwendung Aufträge vergibt, hat dies marktpreisgerecht zu erfolgen. 2Handelt es sich bei der Förderung um eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, so erfolgt die Förderung auf Basis der Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis-Verordnung), Verordnung (EU) 2023/2832 (DAWI-De-minimis-Verordnung) oder des Beschlusses (EU) 2025/2630 (DAWI-Freistellungsbeschluss).