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2129.1-U Richtlinie zur „Förderung des kommunalen Klimaschutzes“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2026) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Juni 2026, Az. 26e-U8729-2026/24-14 (BayMBl. Nr. 303 )
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Teil 1 Zuwendungsbereich
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Teil 2 Zuwendungsverfahren
6. Bewilligungsbehörde
7. Antragstellung
8. Bewilligungsverfahren, Zuwendungsbescheid
9. Beihilfe
10. Auszahlung der Zuwendung
11. Nachweis der Verwendung
12. Einvernehmen
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Teil 3 Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
KommKlimaFöR 2026
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 17.06.2026
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12.
Einvernehmen
Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.