Inhalt

KommKlimaFöR 2026
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 17.06.2026
8.
Bewilligungsverfahren, Zuwendungsbescheid
1Die Bewilligungsbehörde prüft die Zuwendungsvoraussetzungen und dokumentiert das Prüfergebnis nachvollziehbar. 2Sie entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderanträge mittels Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid.