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Bewilligungsbehörde ist für die Regierungsbezirke Oberbayern und Oberpfalz die Regierung von Oberbayern, für die Regierungsbezirke Schwaben und Niederbayern die Regierung von Schwaben und für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken die Regierung von Unterfranken.