Inhalt

KommKlimaFöR 2026
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 17.06.2026
6.
Bewilligungsbehörde
Bewilligungsbehörde ist für die Regierungsbezirke Oberbayern und Oberpfalz die Regierung von Oberbayern, für die Regierungsbezirke Schwaben und Niederbayern die Regierung von Schwaben und für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken die Regierung von Unterfranken.