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KommKlimaFöR 2026
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 17.06.2026
7.
Antragstellung

7.1 Antragsverfahren

Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Fördermanagementplattform Bayern (FAZID) an die zuständige Bewilligungsbehörde zu richten.

7.2 Antragsunterlagen

1Folgende Angaben werden benötigt:
Genaue Beschreibung des zur Förderung beantragten Vorhabens mit Beschreibung des Ziels der Durchführung (zum Beispiel Verringerung von Treibhausgasemissionen inklusive Berechnung),
Ausgabengliederung und Finanzierungsplan,
Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist,
Erklärung, ob eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) besteht,
gegebenenfalls Nachweis der Finanzschwäche gemäß Nr. 5.3.6,
Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers über die Durchführung des Vorhabens (Gremienbeschluss) sowie
Erklärung des Antragstellers, dass für die Durchführung desselben Vorhabens keine anderen Landesfördermittel in Anspruch genommen werden.
2Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern. 3Kreisangehörige Gemeinden unterrichten das zuständige Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde über die Stellung des Förderantrags.