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2129.1-U Richtlinie zur „Förderung des kommunalen Klimaschutzes“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2026) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Juni 2026, Az. 26e-U8729-2026/24-14 (BayMBl. Nr. 303 )
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Teil 1 Zuwendungsbereich
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
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Teil 2 Zuwendungsverfahren
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Teil 3 Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
KommKlimaFöR 2026
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 17.06.2026
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Teil 1
Zuwendungsbereich
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung