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Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Förderrichtlinie für digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte
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1. Allgemeine Bestimmungen zu Förderzweck, Gegenstand der Förderung sowie den Fördervoraussetzungen
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2. Förderlinie 1: Maßnahmen im Bereich E-Health und E-Care
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3. Förderlinie 2: Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
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4. Förderlinie 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention
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5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
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6. Verfahren
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7. Sonstiges
8. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayDiGuP
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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8.
Inkrafttreten
1
Diese Förderrichtlinie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.