Inhalt
4.
Förderlinie 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention
4.1
Zweck der Förderung
1Zweck der Förderung nach dieser Förderlinie ist es, innovative Lösungen mit einem weiteren Bezug zur Digitalisierung oder auch anderen, damit zusammenhängenden, technologischen Entwicklungen wie Automatisierung oder Robotik im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention zu unterstützen. 2Diese Lösungen bieten Vorschläge für zukunftsträchtige Erneuerungen, stellen aber auch Beiträge und Antworten für notwendige Transformationen und Strukturwandel in Folge der demografischen Entwicklung dar. 3Durch die Vorhaben soll das System von Gesundheit, Pflege und Prävention perspektivisch entlastet, modernisiert und zukunftssicher gemacht werden können, um insbesondere auch Versorgungsstrukturen zu verbessern.
4.2
Gegenstand der Förderung
4.2.1
1Gefördert werden in dieser Förderlinie Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Charakter, welche im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention experimentell neue Ideen erproben oder Lösungen für bestehende Probleme in der Versorgung anbieten. 2Die Vorhaben sollten einen Bezug zur Digitalisierung oder anderen Zukunftstechnologien wie beispielsweise der Robotik oder der Künstlichen Intelligenz aufweisen und eine zukunftssichere Gestaltung der Versorgung ermöglichen.
4.2.2
Nicht gefördert werden:
- a)
Vorhaben mit ausschließlichem oder mit grundlegendem Schwerpunkt auf dem akutstationären Bereich;
- b)
Vorhaben, bei denen die inhaltliche oder organisatorische Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung oder die Rahmenbedingungen und Qualität in der Langzeitpflege den Schwerpunkt bilden; insbesondere können keine Maßnahmen gefördert werden, die der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) oder der Förderung als Maßnahmen aus der stationären Langzeitpflege gemäß Art. 44 BayHO unterfallen;
- c)
Vorhaben, die im Schwerpunkt die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) betreffen;
- d)
Vorhaben, in deren Zentrum die Implementation und Erprobung von technischen Lösungen stehen, welche bereits am Markt etabliert sind, es sei denn, dass das Vorhaben zum Ziel hat, die Lösungen unter verschiedenen Alternativen zu ermitteln, die den größten Nutzen für die entsprechende Anwendung versprechen oder die Kombination verschiedener technischer Komponenten im Sinne einer optimalen Versorgungslösung anstreben.
4.3
Besondere Fördervoraussetzungen
4.3.1
Das Vorhaben muss einen innovativen Ansatz zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen aufweisen.
4.3.2
Das Vorhaben sollte geeignet sein, in die Regelversorgung überführt zu werden.
4.3.3
Gleichsam müssen alle eingesetzten Komponenten anerkannte interoperable Standards, insbesondere hinsichtlich der Telematikinfrastruktur aufweisen, soweit dies für die eingesetzte Technologie möglich ist.