Inhalt
2.
Förderlinie 1: Maßnahmen im Bereich E-Health und E-Care
2.1
Zweck der Förderung
1Zweck der Förderung nach dieser Förderlinie ist es, die Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention im Freistaat Bayern voranzutreiben und auszubauen. 2Dadurch sollen Innovationen ausgelöst werden, welche zu einer Verbesserung der Versorgung in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Therapie, Nachsorge im ambulanten und stationären Sektor sowie in der Pflege und Rehabilitation führen. 3Ziel ist die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgungssystems zum Wohle aller Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Personen sowie eine Entlastung von medizinischem sowie pflegerischem Personal und der pflegenden Angehörigen. 4Zudem wirkt die Förderlinie auf einen Ausbau der Telematikinfrastruktur nach SGB V im Freistaat Bayern durch direkte Anbindung der geförderten Vorhaben an die Telematikinfrastruktur oder durch Nutzung der darin bereitgestellten Dienste oder kompatibler Standards hin.
2.2
Gegenstand der Förderung
2.2.1
1Gefördert werden in dieser Förderlinie innovative Vorhaben, welche die Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützen und dadurch der Verbesserung oder Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung dienen. 2Inhalt des Projektes kann auch die Entwicklung neuer Verfahren in Behandlung und Pflege – mit Ausnahme der Entwicklung rein technischer Komponenten – und deren Erprobung sein.
2.2.2
Nach dieser Förderlinie werden schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen gefördert:
- a)
Ausbau oder Verbesserung der Versorgung in Gesundheit, Pflege und Prävention durch Digitalisierung und digitale Verfahren; die Förderung erfolgt in Form von Pilotprojekten;
- b)
Maßnahmen der inter- und intrasektoralen digitalen Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention;
- c)
Maßnahmen zur Etablierung digitaler Versorgungskonzepte in der Regelversorgung;
- d)
Vorhaben im Bereich der Forschung mit Schwerpunkt auf der Grundlagenforschung, die insbesondere das Ziel haben, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen und zur Implementierung von E-Health und E-Care zu generieren.
2.2.3
Nicht gefördert werden:
- a)
Vorhaben mit ausschließlichem oder grundlegendem Schwerpunkt auf den akutstationären Bereich;
- b)
Vorhaben, bei denen die inhaltliche oder organisatorische Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung oder die Rahmenbedingungen und Qualität in der Langzeitpflege den Schwerpunkt bilden; insbesondere können keine Maßnahmen gefördert werden, die der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) oder der Förderung als Maßnahmen aus der stationären Langzeitpflege gemäß Art. 44 BayHO unterfallen;
- c)
Vorhaben, die im Schwerpunkt die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) betreffen;
- d)
Vorhaben, in deren Zentrum die Implementation und Erprobung von technischen Lösungen stehen, welche bereits am Markt etabliert sind; förderfähig sind aber entsprechende Vorhaben mit dem Ziel, Lösungen unter verschiedenen Alternativen zu ermitteln, die den größten Nutzen für die entsprechende Anwendung versprechen oder die Kombination verschiedener technischer Komponenten im Sinne einer optimalen Versorgungslösung anstreben;
- e)
Erprobung von Digitalen Gesundheitsanwendungen und Digitalen Pflegeanwendungen.
2.3
Besondere Fördervoraussetzungen
2.3.1
1Voraussetzung für eine Förderung ist die Nutzung der Telematikinfrastruktur nach dem 11. Kapitel des SGB V. 2Dies ist seitens der Fördernehmer frühzeitig mit der Gesellschaft für Telematik abzustimmen.
2.3.2
Die eingesetzten Komponenten müssen interoperable Standards, Profile und Leitfäden, welche in der Telematikinfrastruktur Anwendung finden, aufweisen.
2.3.3
Das Vorhaben sollte geeignet sein, in die Regelversorgung oder andere Finanzierungsformen der Kostenträger, beispielsweise Selektivverträge, überführt zu werden.