Inhalt
3.
Förderlinie 2: Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
3.1
Förderzweck
1Die Verwendung von Big-Data und Cloud-Computing hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung in vielen Bereichen gewonnen. 2Das gilt auch für den gesundheitlichen Bereich, in dem zunehmend mit Hilfe von verbesserter Informationstechnologie große Datenmengen gesammelt und analysiert werden können. 3Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten ergeben sich nicht nur bahnbrechende Fortschritte in der wissenschaftlichen Forschung, sondern auch neue verbesserte und individualisierte Therapien. 4Diese „Personalisierte Medizin“ beziehungsweise „P4-Medizin“ gilt mit ihrem prädiktiven, präventiven, personalisierten und partizipatorischen Ansatz als eine der weltweit erfolgversprechendsten medizinischen Entwicklungen unter Verwendung digitaler Technologien. 5Zweck der Förderung ist es, den wissenschaftlichen Fortschritt durch Nutzung von Gesundheitsdaten zu unterstützen und dadurch bessere Diagnostiken und Therapien zu ermöglichen. 6Ebenso zielt die Förderung auf den wissenschaftlichen Aufbau von Datenspeichern sowie deren Vernetzung im gesamten Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention.
3.2
Gegenstand der Förderung
3.2.1
Gefördert werden nach dieser Förderlinie Vorhaben, die Ansätze in der medizinischen und pflegerischen Forschung verfolgen, mittels innovativer Technologien Gesundheitsdaten zu sammeln oder auszuwerten, insbesondere mit dem Ziel, verbesserte Diagnostiken, Therapien oder Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
3.2.2
Nach dieser Förderlinie werden schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen gefördert:
- a)
Maßnahmen zum Aufbau von geeigneten wissenschaftlichen digitalen Datenbanken oder Registern von Gesundheitsdaten einschließlich der Vernetzung von verschiedenen Gesundheitsdatenbanken, Registern oder Data Lakes;
- b)
Maßnahmen zur Nutzung, Verknüpfung und Analyse von Gesundheitsdaten in der medizinischen und pflegerischen Forschung;
- c)
Maßnahmen zur Entwicklung und pilotweisen Erprobung von datengetriebener Diagnostik oder Präventionsvorhaben.
3.3
Besondere Fördervoraussetzungen
3.3.1
Das Vorhaben sollte insbesondere bei Forschungsvorhaben ein Themenfeld betreffen, welches möglichst noch nicht durch bisherige Forschung theoretisch oder praktisch abgedeckt wird.
3.3.2
1Vorhaben nach dieser Förderlinie benötigen zusätzlich hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragestellungen ein abgestimmtes und von geeigneter Stelle freigegebenes Datenschutzkonzept. 2Die Bewilligungsbehörde kann zudem, soweit dies für das Vorhaben aus fachlichen Gesichtspunkten erforderlich sein sollte, die Vorlage des Datenschutzkonzeptes an die jeweils zuständige Landesdatenschutzbehörde sowie die Abstimmung mit dieser durch den oder die Antragsteller verlangen.