Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024

9.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

9.1  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft. 2Die Vergütungssätze nach Nr. 1 dieser Bekanntmachung gelten bereits für den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2024/1, der Rechtspflegerprüfung 2024 und der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst 2024 sowie für den mündlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung 2024/1.

9.2  

Gleichzeitig treten außer Kraft
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Vergütungen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung vom 25. März 2008 (JMBl. S. 45), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 31. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 345) geändert worden ist,
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juni 2004 (JMBl. S. 130), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 31. August 2021 (BayMBl. Nr. 675) geändert worden ist.