Inhalt
1.
Prüfervergütungen
Die Vergütungen für die Mitwirkung bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung – ausgenommen die Vergütungen für die Mitwirkung der Professoren bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung – werden wie folgt festgesetzt:
1.1
Erste Juristische Staatsprüfung
1.1.1
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
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621,92 €,
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1.1.2
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
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207,31 €,
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1.1.3
für jede Erst- und Zweitbewertung einer schriftlichen Arbeit
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13,84 €,
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1.1.4
für den Stichentscheid
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für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
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13,84 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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83,04 €,
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1.1.5
für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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20,04 €.
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1.2
Zweite Juristische Staatsprüfung
1.2.1
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
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756,09 €,
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1.2.2
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
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252,03 €,
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1.2.3
für jede Erst- und Zweitbewertung einer schriftlichen Arbeit
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18,04 €,
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1.2.4
für den Stichentscheid
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für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
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18,04 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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108,24 €,
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1.2.5
für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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27,56 €.
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1.3
Qualifikationsprüfungen für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz
1.3.1
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
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487,75 €,
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1.3.2
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
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162,65 €,
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1.3.3
für jede Erst- und Zweitbewertung einer schriftlichen Arbeit
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12,11 €,
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1.3.4
für den Stichentscheid
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für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
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12,11 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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72,66 €,
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1.3.5
für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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12,11 €.
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1.4
Qualifikationsprüfungen für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, Gerichtsvollzieherprüfung
1.4.1
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen
1.4.1.1
zweistündigen Aufgabe mit Lösung
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231,99 €,
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1.4.1.2
vierstündigen Aufgabe mit Lösung
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314,46 €,
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1.4.1.3
fünfstündigen Aufgabe mit Lösung
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356,38 €,
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1.4.2
für die Überprüfung des Entwurfs
1.4.2.1
einer zweistündigen Aufgabe
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77,33 €,
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1.4.2.2
einer vierstündigen Aufgabe
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104,82 €,
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1.4.2.3
einer fünfstündigen Aufgabe
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118,80 €,
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1.4.3
für jede Erst- und Zweitbewertung einer
1.4.3.1
zweistündigen schriftlichen Arbeit
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5,59 €,
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1.4.3.2
vierstündigen schriftlichen Arbeit
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8,12 €,
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1.4.3.3
fünfstündigen schriftlichen Arbeit
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9,32 €,
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1.4.4
für den Stichentscheid für jede mit Stichentscheid bewertete
1.4.4.1
zweistündige Arbeit
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5,59 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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33,54 €,
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1.4.4.2
vierstündige Arbeit
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8,12 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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48,72 €,
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1.4.4.3
fünfstündige Arbeit
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9,32 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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55,92 €,
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1.4.5
für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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7,79 €,
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1.4.6
für die mündlich-praktische Prüfung bei den Prüfungen für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst im Justizvollzug für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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23,43 €.
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Bei Nichtteilnahme an einer der beiden praktischen Prüfungskomponenten oder der mündlichen Prüfungskomponente ermäßigt sich die Vergütung um 7,70 €.
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1.5
Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für den Rechtspfleger-, den Justizfachwirte- und den Vollzugs- und Verwaltungsdienst sowie Abschluss der vorbereitenden Ausbildung zur Zulassung anderer Bewerber zur Gerichtsvollzieherausbildung
Für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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7,79 €.
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