Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024

1.   Prüfervergütungen

Die Vergütungen für die Mitwirkung bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung – ausgenommen die Vergütungen für die Mitwirkung der Professoren bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung – werden wie folgt festgesetzt:

1.1   Erste Juristische Staatsprüfung

1.1.1  

Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
621,92 €,

1.1.2  

für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
207,31 €,

1.1.3  

für jede Erst- und Zweitbewertung einer schriftlichen Arbeit
13,84 €,

1.1.4  

für den Stichentscheid
für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
13,84 €,
mindestens jedoch je Aufgabe
83,04 €,

1.1.5  

für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
20,04 €.

1.2   Zweite Juristische Staatsprüfung

1.2.1  

Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
756,09 €,

1.2.2  

für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
252,03 €,

1.2.3  

für jede Erst- und Zweitbewertung einer schriftlichen Arbeit
18,04 €,

1.2.4  

für den Stichentscheid
für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
18,04 €,
mindestens jedoch je Aufgabe
108,24 €,

1.2.5  

für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
27,56 €.

1.3   Qualifikationsprüfungen für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz

1.3.1  

Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
487,75 €,

1.3.2  

für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
162,65 €,

1.3.3  

für jede Erst- und Zweitbewertung einer schriftlichen Arbeit
12,11 €,

1.3.4  

für den Stichentscheid
für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
12,11 €,
mindestens jedoch je Aufgabe
72,66 €,

1.3.5  

für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
12,11 €.

1.4   Qualifikationsprüfungen für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, Gerichtsvollzieherprüfung

1.4.1  

Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen

1.4.1.1  

zweistündigen Aufgabe mit Lösung
231,99 €,

1.4.1.2  

vierstündigen Aufgabe mit Lösung
314,46 €,

1.4.1.3  

fünfstündigen Aufgabe mit Lösung
356,38 €,

1.4.2  

für die Überprüfung des Entwurfs

1.4.2.1  

einer zweistündigen Aufgabe
77,33 €,

1.4.2.2  

einer vierstündigen Aufgabe
104,82 €,

1.4.2.3  

einer fünfstündigen Aufgabe
118,80 €,

1.4.3  

für jede Erst- und Zweitbewertung einer

1.4.3.1  

zweistündigen schriftlichen Arbeit
5,59 €,

1.4.3.2  

vierstündigen schriftlichen Arbeit
8,12 €,

1.4.3.3  

fünfstündigen schriftlichen Arbeit
9,32 €,

1.4.4  

für den Stichentscheid für jede mit Stichentscheid bewertete

1.4.4.1  

zweistündige Arbeit
5,59 €,
mindestens jedoch je Aufgabe
33,54 €,

1.4.4.2  

vierstündige Arbeit
8,12 €,
mindestens jedoch je Aufgabe
48,72 €,

1.4.4.3  

fünfstündige Arbeit
9,32 €,
mindestens jedoch je Aufgabe
55,92 €,

1.4.5  

für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
7,79 €,

1.4.6  

für die mündlich-praktische Prüfung bei den Prüfungen für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst im Justizvollzug für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
23,43 €.
Bei Nichtteilnahme an einer der beiden praktischen Prüfungskomponenten oder der mündlichen Prüfungskomponente ermäßigt sich die Vergütung um 7,70 €.

1.5   Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für den Rechtspfleger-, den Justizfachwirte- und den Vollzugs- und Verwaltungsdienst sowie Abschluss der vorbereitenden Ausbildung zur Zulassung anderer Bewerber zur Gerichtsvollzieherausbildung

Für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
7,79 €.