Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024

3.   Aufsichtsvergütungen

Die Vergütungen für die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung werden je Prüfungstag wie folgt festgesetzt:

3.1  

Erste Juristische Staatsprüfung, Zweite Juristische Staatsprüfung und Qualifikationsprüfungen für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz
35,13 €,

3.2  

Qualifikationsprüfungen für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, Gerichtsvollzieherprüfung und Auswahlprüfung für die Beschäftigung in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst
29,28 €.