Inhalt
3.
Aufsichtsvergütungen
Die Vergütungen für die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung werden je Prüfungstag wie folgt festgesetzt:
3.1
Erste Juristische Staatsprüfung, Zweite Juristische Staatsprüfung und Qualifikationsprüfungen für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz
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35,13 €,
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3.2
Qualifikationsprüfungen für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, Gerichtsvollzieherprüfung und Auswahlprüfung für die Beschäftigung in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst
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29,28 €.
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