Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024

2.   Widerspruchsverfahren, Nachprüfungsverfahren und verwaltungsgerichtliche Verfahren

Für Stellungnahmen der Prüfer und Prüferinnen zur Bewertung schriftlicher oder mündlicher Prüfungsleistungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren, Nachprüfungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden die für die ursprüngliche Bewertung angefallenen Vergütungen gewährt.