Inhalt
7.
Vergütung für Vorträge
7.1
Hauptberuflich im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nebenamtlich Einzelvorträge oder Vorträge im Rahmen einer Vortragsreihe halten, können als Vortragshonorar erhalten
7.1.1
je Vortragsstunde (45 Minuten) bis zu
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69,88 €,
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7.1.2
für Wiederholungsvorträge (Vorträge, die mit annähernd gleicher Thematik, ohne außergewöhnliche Änderung des Manuskripts, wiederholt werden) je Vortragsstunde (45 Minuten) bis zu
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48,92 €.
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7.2
Bei Vorträgen von längerer oder kürzerer Dauer als 45 Minuten ist das Honorar entsprechend umzurechnen.
7.3
1Nicht unter Nr. 7.1 fallen Vortragsreihen, die einen Lehrstoff unterrichtsmäßig darbieten und denen ein konkretes Lernziel vorgegeben ist. 2Für diese Vortragsreihen wird eine Lehrnebenvergütung nach Nr. 6 gewährt.
7.4
1Das Vortragshonorar wird von der für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zuständigen Stelle zur Zahlung angeordnet. 2In der Honorarabrechnung ist auf die Einkommensteuerpflichtigkeit der Vortragshonorare hinzuweisen.