Inhalt
7.
Einkommensteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung; Ausnahme von der Zusatzversorgungspflicht
Die Regionalprämie unterliegt der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG) und gehört zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt; sie ist aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarung entsprechend Anlage 2 kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.