Inhalt
1.
Leistungsvoraussetzungen
Lehrerinnen und Lehrern wird einmalig eine Regionalprämie unter folgenden, kumulativ geltenden Voraussetzungen gewährt:
- a)
Sie werden zum Schuljahr 2023/2024 oder später als Bedienstete (Beamtinnen bzw. Beamte oder Tarifbeschäftigte) des Freistaates Bayern auf Dauer eingestellt oder als Beamtinnen bzw. Beamte von einem anderen Bundesland nach Bayern versetzt.
- b)
Die Zuweisung im Rahmen der Einstellung bzw. Versetzung nach Bayern erfolgt an eine Schule in einer der unter Nr. 2 genannten Prämienregionen; für die beruflichen Schulen gilt Nr. 2 Satz 3.
- c)
Die Beschäftigung erfolgt mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit.
- d)
Unterricht an der zugewiesenen Schule (siehe Buchst. b) wird tatsächlich erteilt.
- e)
Es bestand kein auf Dauer angelegtes Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten oder kommunalen Schulträger in Bayern im Schuljahr vor der Einstellung.