Inhalt

RePrR
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Leistungsvoraussetzungen

Lehrerinnen und Lehrern wird einmalig eine Regionalprämie unter folgenden, kumulativ geltenden Voraussetzungen gewährt:
a)
Sie werden zum Schuljahr 2023/2024 oder später als Bedienstete (Beamtinnen bzw. Beamte oder Tarifbeschäftigte) des Freistaates Bayern auf Dauer eingestellt oder als Beamtinnen bzw. Beamte von einem anderen Bundesland nach Bayern versetzt.
b)
Die Zuweisung im Rahmen der Einstellung bzw. Versetzung nach Bayern erfolgt an eine Schule in einer der unter Nr. 2 genannten Prämienregionen; für die beruflichen Schulen gilt Nr. 2 Satz 3.
c)
Die Beschäftigung erfolgt mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit.
d)
Unterricht an der zugewiesenen Schule (siehe Buchst. b) wird tatsächlich erteilt.
e)
Es bestand kein auf Dauer angelegtes Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten oder kommunalen Schulträger in Bayern im Schuljahr vor der Einstellung.