Inhalt

RePrR
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Höhe der Leistung

1Die Höhe der Regionalprämie beträgt einmalig und einheitlich 3 000 Euro brutto. 2Eine Kürzung bei Teilzeitbeschäftigung findet nicht statt.