Inhalt

RePrR
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

10.   Inkrafttreten, Weitergeltung in künftigen Haushaltsjahren

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft. 2Sie gilt, soweit nichts anderes geregelt wird, entsprechend auch für zukünftige Haushaltsjahre, sofern kommende Haushaltsgesetze die Regionalprämie weiterhin vorsehen.