Inhalt
10.
Inkrafttreten, Weitergeltung in künftigen Haushaltsjahren
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft. 2Sie gilt, soweit nichts anderes geregelt wird, entsprechend auch für zukünftige Haushaltsjahre, sofern kommende Haushaltsgesetze die Regionalprämie weiterhin vorsehen.