Inhalt

RePrR
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6.   Verfahren

1Die Regionalprämie wird von Amts wegen gewährt (siehe Nr. 5 Satz 1). 2Die Regionalprämie ist nicht Bestandteil der Besoldung oder des Entgelts. 3Sie ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4Die Regionalprämie ist bei Haushaltsstelle Kap. 05 02 Tit. 443 07 zu verbuchen.