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BSatVV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 26.08.2020
6.
Buchung und Zugang zum Behördensatelliten

6.1

1Für die Buchung einer Raumkategorie im Behördensatelliten wird den Bediensteten im Internet ein Raum-Ressourcen-Management-System zur Verfügung gestellt. 2Der Zugang erfolgt über das Portal Mitarbeiterservice Bayern.

6.2

Die Bediensteten sind verpflichtet, alle im Rahmen des Buchungsvorgangs nötigen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.

6.3

1Innerhalb einer Raumkategorie nach Nr. 3 Satz 2 Buchst. a bis d werden die Büros und Arbeitsplätze nach der zeitlichen Reihenfolge der Buchung belegt (Windhund-Prinzip). 2Hiervon nicht erfasst sind bis 06:00 Uhr des Vorarbeitstages der Nutzung
a)
der als „barrierefreies Eltern-Kind-Büro“ gekennzeichnete Raum, welcher vorrangig von Bediensteten mit Behinderung oder zur Betreuung eigener Kinder (gleichrangig) genutzt werden kann,
b)
im Behördensatelliten in Landsberg am Lech Büros der Vermessungsverwaltung, welche vorrangig von Bediensteten der Vermessungsverwaltung genutzt werden können.

6.4

Nach erfolgreicher Buchung erhalten die Bediensteten
a)
eine Buchungsbestätigung an die im Raum-Ressourcen-Management-System hinterlegte private oder dienstliche E-Mail-Adresse und
b)
via App eine Berechtigung, die ihnen den Zugang über ein elektronisches Zugangs- und Schließsystem in den jeweiligen Behördensatelliten und den jeweiligen gebuchten Raumkategorien und den dort jeweils zugewiesenen Arbeitsplätzen für den Zeitraum der Buchung ermöglicht (Zugangsberechtigung).

6.5

1Die App-Nutzung (elektronisches Zugangs- und Schließsystem) kann auf einem dienstlichen oder privaten Smartphone erfolgen. 2Es ist eine Version der Betriebssysteme Android oder iOS einzusetzen, die vom Hersteller des Gerätes regelmäßig mit Sicherheitsupdates versorgt wird.

6.6

1Die Bediensteten sind verpflichtet, die Zugangsberechtigung vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht weiterzugeben. 2Insbesondere sind folgende Sicherheitsvorgaben einzuhalten:
a)
auf dem genutzten Smartphone ist eine gängige Bildschirmsperre, die vor dem unberechtigten Zugriff schützt, zu aktivieren,
b)
ein Geräteverlust ist durch die Bediensteten unverzüglich der standortübergreifenden IT-Support-Stelle beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung über ein von dort zur Verfügung gestelltes Verfahren zu melden, um die entsprechenden, sicherheitstechnischen Maßnahmen zu ergreifen. 3Gleiches gilt, sofern Bedienstete einen unbefugten Zugriff auf das Gerät feststellen (zum Beispiel aufgrund von Schadsoftware),
c)
vor Entsorgung, Verkauf oder sonstiger Abgabe des Gerätes ist sicherzustellen, dass keine Zugangsberechtigungen mehr bestehen.

6.7

1Die Bediensteten sind verpflichtet, unbefugten Dritten keinen Zugang in die Behördensatelliten zu gewähren. 2Davon ausgenommen sind eingeladene Personen im Rahmen der Nutzung des Besprechungsraums. 3Externe Besucher und Besucherinnen sind am Eingang abzuholen, in den Besprechungsraum zu begleiten und nach der Besprechung wieder zum Ausgang zu bringen.

6.8

1Wird eine gebuchte Raumkategorie nicht genutzt – egal aus welchem Grund – ist die oder der Buchende verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes eine entsprechende Stornierung über das Raum-Ressourcen-Management-System vorzunehmen. 2Davon nicht betroffen ist eine kurzzeitige Nichtnutzung.