Inhalt

BSatVV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 26.08.2020
Präambel
1Der Freistaat Bayern gehört zu den familienfreundlichsten Arbeitgebern in Bayern. 2In weiten Teilen des öffentlichen Dienstes besteht die Möglichkeit, den Dienst zu Hause (Telearbeit und Teletag) zu erbringen. 3Um darüber hinaus Fernpendler und Fernpendlerinnen zu entlasten, werden als weiteres ergänzendes Instrument Behördensatelliten eröffnet. 4Damit stehen den Bediensteten künftig heimatnahe Arbeitsplätze zur Verfügung, um ihren Dienst zu erbringen. 5Diese Arbeitsplätze werden den Bediensteten in den Behördensatelliten tageweise außerhalb der Dienststelle ressort-, hierarchie- und verwaltungsebenenübergreifend zur Verfügung gestellt. 6Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Behördensatellitenstandorte.