Inhalt

BSatVV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 26.08.2020
10.
Haftung und Versicherungsschutz

10.1

1Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes der im Behördensatelliten zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände durch die Bediensteten haften diese, wenn sie die Beschädigung oder den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 2Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Beschädigung durch Dritte verursacht worden ist.

10.2

Arbeits- und Dienstunfälle im Behördensatelliten sowie auf dem Weg von und zum Behördensatelliten stehen unter gesetzlichem Unfallschutz.