Inhalt

BSatVV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 26.08.2020
8.
Arbeitsmittel

8.1

1Die Arbeit in den Behördensatelliten erfolgt überwiegend digital. 2Drucker, Scanner und ähnliche Peripheriegeräte werden in den Behördensatelliten nicht zur Verfügung gestellt.

8.2

1Das Telefonieren in den Behördensatelliten erfolgt ausschließlich über Diensthandy oder Software-basierte Telefonie. 2Ein stationärer Telefonanschluss wird nicht zur Verfügung gestellt. 3Ein Netzwerk für WLAN und LAN mit Internetverbindung wird bereitgestellt.

8.3

Den Bediensteten werden in den Behördensatelliten folgende Arbeitsmittel bereitgestellt:
a)
in den Büros je Platz ein curved Monitor, eine Tastatur, eine Mouse und eine universelle Dockingstation (Anbindung über LAN),
b)
im über WLAN angebundenen Besprechungsraum eine Videokonferenzanlage,
c)
im über WLAN angebundenen Ruhigarbeitsbereich keine Arbeitsmittel.

8.4

Um im Behördensatelliten arbeiten zu können, bringen die Bediensteten im Bedarfsfall folgende von ihrer Dienststelle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel in die Behördensatelliten mit:
a)
Mobile Rechner, sofern erforderlich mit interner oder externer Kamera und dem jeweiligen UC Client mit entsprechender Lizenzierung und den für die Sachbearbeitung erforderlichen Programmen,
b)
Diensthandy für Telefonie, soweit Telefonie nicht durch auf mobilem Rechner installiertem UC Client erfolgt,
c)
Kopfhörer und Micro oder Headset für Handy und mobilen Rechner.