Inhalt
4.
Ergänzende Bemerkungen
4.1
Besonders prägende Einzelmerkmale
Hierbei ist zur Steigerung der Transparenz der Beurteilung zunächst insbesondere darzustellen, welche Einzelmerkmale bezogen auf die im Beurteilungszeitraum überwiegend ausgeübte Funktion oder die im Beurteilungszeitraum überwiegend ausgeübten Funktionen als besonders prägend erachtet wurden.
4.2
Aussage zum Dienstsport
1Bei den nicht vom Dienstsport befreiten Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen ist unter Nr. 3 der Beurteilung „Ergänzende Bemerkungen“ auch die Teilnahme am Dienstsport zu würdigen. 2Ist der Beamte oder die Beamtin vom Dienstsport befreit, so ist die Aussage „vom Dienstsport befreit“ zu treffen.