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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinie über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen nach dem BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz entstehen
  • Bereich erweitern1. Kostenschuldner
  • Bereich erweitern2. Entstehung der Pflicht zur Kostenerstattung
  • 3. Kostenfestsetzung
  • Bereich erweitern4. Umfang der zu erstattenden Kosten; Kostenpauschalen
  • Bereich erweitern5. Fälligkeit
  • Bereich erweitern6. Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
  • Bereich erweitern7. Festsetzungsverjährung
  • Bereich erweitern8. Zahlungsverjährung
  • Bereich erweitern9. Unterbrechung der Zahlungsverjährung
  • Bereich erweitern10. Säumniszuschlag
  • 11. Stundung, Niederschlagung und Erlass
  • Bereich erweitern12. Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kostenerstattungen
  • 13. Anwendbarkeit Kostengesetz
  • 14. Inkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

KostBayFoR
Text gilt ab: 01.08.2024
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14.   Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. August 2020 in Kraft.
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