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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen nach dem BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz entstehen
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1. Kostenschuldner
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2. Entstehung der Pflicht zur Kostenerstattung
3. Kostenfestsetzung
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4. Umfang der zu erstattenden Kosten; Kostenpauschalen
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5. Fälligkeit
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6. Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
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7. Festsetzungsverjährung
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8. Zahlungsverjährung
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9. Unterbrechung der Zahlungsverjährung
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10. Säumniszuschlag
11. Stundung, Niederschlagung und Erlass
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12. Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kostenerstattungen
13. Anwendbarkeit Kostengesetz
14. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
KostBayFoR
Text gilt ab: 01.08.2024
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14.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. August 2020 in Kraft.