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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
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Abschnitt 1 Grundsatzvorschriften (Art. 1–10)
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Abschnitt 2 Eigentum (Art. 11–13)
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Abschnitt 3 Gemeingebrauch und Sondernutzung (Art. 14–22a)
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Abschnitt 4 Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen (Art. 23–30)
Art. 23 Anbauverbote an Straßen
Art. 24 Anbaubeschränkungen an Straßen
Art. 25 Anlagen für Erneuerbare Energien
Art. 26 Freihaltung von Sichtdreiecken
Art. 27 Baubeschränkungen für geplante Straßen
Art. 27a Entschädigung wegen Baubeschränkungen
Art. 27b Veränderungssperre
Art. 28 (aufgehoben)
Art. 29 Schutzmaßnahmen
Art. 30 Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen
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Abschnitt 5 Kreuzungen und Umleitungen (Art. 31–34)
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Abschnitt 6 Planfeststellung und Enteignung (Art. 35–40)
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Teil 2 Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
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Teil 3 Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
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Teil 4 Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
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Teil 5 Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
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Teil 6 Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 05.10.1981
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(aufgehoben)