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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
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Abschnitt 1 Grundsatzvorschriften (Art. 1–10)
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Abschnitt 2 Eigentum (Art. 11–13)
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Abschnitt 3 Gemeingebrauch und Sondernutzung (Art. 14–22a)
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Abschnitt 4 Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen (Art. 23–30)
Art. 23 Errichtung baulicher Anlagen
Art. 24 Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen
Art. 25 (aufgehoben)
Art. 26 Freihaltung von Sichtdreiecken
Art. 27 Baubeschränkungen für geplante Straßen
Art. 27a Entschädigung wegen Baubeschränkungen
Art. 27b Veränderungssperre
Art. 28 (aufgehoben)
Art. 29 Schutzmaßnahmen
Art. 30 Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen
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Abschnitt 5 Kreuzungen und Umleitungen (Art. 31–34)
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Abschnitt 6 Planfeststellung und Enteignung (Art. 35–40)
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Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
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Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
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Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
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Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.10.1981
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(aufgehoben)