Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
Bereich reduzieren
Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
Bereich erweitern
Abschnitt 1 Grundsatzvorschriften (Art. 1–10)
Bereich reduzieren
Abschnitt 2 Eigentum (Art. 11–13)
Art. 11 Eigentumsübergang
Art. 12 Grundbuchberichtigung und Vermessung
Art. 13 Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Gemeingebrauch und Sondernutzung (Art. 14–22a)
Bereich erweitern
Abschnitt 4 Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen (Art. 23–30)
Bereich erweitern
Abschnitt 5 Kreuzungen und Umleitungen (Art. 31–34)
Bereich erweitern
Abschnitt 6 Planfeststellung und Enteignung (Art. 35–40)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
Bereich erweitern
Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
Bereich erweitern
Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
Bereich erweitern
Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.10.1981
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 2 Eigentum
Art. 11 Eigentumsübergang
Art. 12 Grundbuchberichtigung und Vermessung
Art. 13 Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht