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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
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Abschnitt 1 Grundsatzvorschriften (Art. 1–10)
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Abschnitt 2 Eigentum (Art. 11–13)
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Abschnitt 3 Gemeingebrauch und Sondernutzung (Art. 14–22a)
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Abschnitt 4 Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen (Art. 23–30)
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Abschnitt 5 Kreuzungen und Umleitungen (Art. 31–34)
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Abschnitt 6 Planfeststellung und Enteignung (Art. 35–40)
Art. 35 Planungen
Art. 36 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
Art. 36a Duldungspflichten
Art. 37 Umweltverträglichkeitsprüfung
Art. 38 Verwaltungsverfahren
Art. 39 Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren
Art. 39a Planergänzung und ergänzendes Verfahren
Art. 40 Enteignung
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Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
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Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
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Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
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Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.10.1981
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Abschnitt 6 Planfeststellung und Enteignung
Art. 35 Planungen
Art. 36 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
Art. 36a Duldungspflichten
Art. 37 Umweltverträglichkeitsprüfung
Art. 38 Verwaltungsverfahren
Art. 39 Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren
Art. 39a Planergänzung und ergänzendes Verfahren
Art. 40 Enteignung