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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
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Abschnitt 1 Grundsatzvorschriften (Art. 1–10)
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Abschnitt 2 Eigentum (Art. 11–13)
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Abschnitt 3 Gemeingebrauch und Sondernutzung (Art. 14–22a)
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Abschnitt 4 Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen (Art. 23–30)
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Abschnitt 5 Kreuzungen und Umleitungen (Art. 31–34)
Art. 31 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen
Art. 32 Kosten für Kreuzungen öffentlicher Straßen, Verordnungsermächtigung
Art. 32a Kreuzungen mit Gewässern
Art. 33 Unterhaltung der Straßenkreuzungen, Verordnungsermächtigung
Art. 33a Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern
Art. 34 Umleitungen
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Abschnitt 6 Planfeststellung und Enteignung (Art. 35–40)
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Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
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Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
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Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
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Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.10.1981
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Abschnitt 5 Kreuzungen und Umleitungen
Art. 31 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen
Art. 32 Kosten für Kreuzungen öffentlicher Straßen, Verordnungsermächtigung
Art. 32a Kreuzungen mit Gewässern
Art. 33 Unterhaltung der Straßenkreuzungen, Verordnungsermächtigung
Art. 33a Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern
Art. 34 Umleitungen