Inhalt

BayNatSchFS
Text gilt ab: 01.11.2014
Fassung: 26.09.2014
§ 2
Stiftungszweck
1Die Stiftung fördert die Bestrebungen für die Erhaltung der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei. 2Sie hat insbesondere die in Art. 50 Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG beschriebenen Aufgaben.