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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl. S. 420) BayRS 1100-3-I (§§ 1–195)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil I Tagung, Konstituierung, Auflösung und Abberufung (§§ 1–3)
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Teil II Mitglieder des Landtags, Organe und Gremien (§§ 4–40)
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Teil III Wahlen, Bestellungen (§§ 41–48)
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Teil IV Beratungsgegenstände (§§ 49–94)
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Teil V Verfahren der Vollversammlung (§§ 95–135)
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Teil VI Verfahren der Ausschüsse (§§ 136–175)
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Teil VII Landtag und Staatsregierung (§§ 176–180)
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Teil VIII Drucksachen, Niederschrift der Verhandlungen und Ausfertigung der Beschlüsse (§§ 181–187)
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1. Abschnitt Drucksachen (§ 181)
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2. Abschnitt Niederschrift der Verhandlungen (§§ 182–186)
§ 182 Niederschrift in der Vollversammlung
§ 183 Prüfung des Entwurfs der Niederschrift durch die Rednerin oder den Redner
§ 184 Aufnahme von Zwischenrufen in die Niederschrift
§ 185 Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse
§ 186 Niederschriften über nicht öffentliche und geheime Sitzungen
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3. Abschnitt Ausfertigung der Beschlüsse (§ 187)
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Teil IX Akteneinsicht und Aktenabgabe, Behandlung von Verschlusssachen (§§ 188–191)
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Teil X Landtagsamt (§ 192)
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Teil XI Schlussbestimmungen (§§ 193–195)
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Anlage 1
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Anlage 2 Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags (GeheimSchO)
Anlage 3 Vereinfachte Handhabung des Immunitätsrechts
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Anlage 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsreglementierenden Regelungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 (nicht mehr belegt)
Inhalt
BayLTGeschO
Text gilt ab: 28.11.2024
Fassung: 14.08.2009
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2. Abschnitt Niederschrift der Verhandlungen
§ 182 Niederschrift in der Vollversammlung
§ 183 Prüfung des Entwurfs der Niederschrift durch die Rednerin oder den Redner
§ 184 Aufnahme von Zwischenrufen in die Niederschrift
§ 185 Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse
§ 186 Niederschriften über nicht öffentliche und geheime Sitzungen