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Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl. S. 420) BayRS 1100-3-I (§§ 1–195)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil I Tagung, Konstituierung, Auflösung und Abberufung (§§ 1–3)
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Teil II Mitglieder des Landtags, Organe und Gremien (§§ 4–40)
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Teil III Wahlen, Bestellungen (§§ 41–48)
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Teil IV Beratungsgegenstände (§§ 49–94)
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1. Abschnitt Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Landtags und der Staatsregierung (§§ 49–56)
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2. Abschnitt Volksbegehren (§ 57)
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3. Abschnitt Staatsverträge (§ 58)
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4. Abschnitt Anträge (§§ 59–64)
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5. Abschnitt Aktuelle Stunde (§§ 65–66)
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6. Abschnitt Interpellationen, Schriftliche Anfragen, Ministerin- oder Ministerbefragung, Anfragen zum Plenum sowie Unmittelbare Auskunftsverlangen (§§ 67–75)
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7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden (§§ 76–83)
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8. Abschnitt Angelegenheiten der Europäischen Union (§§ 83a–83d)
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9. Abschnitt Anklagen gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Landtags (§§ 84–86)
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10. Abschnitt Verfassungsstreitigkeiten mit anderen Staatsorganen, abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG) und Kompetenzfreigabeverfahren (Art. 93 Abs. 2 GG) (§§ 87–89)
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11. Abschnitt Beteiligung an verfassungsgerichtlichen Verfahren (§§ 90–91)
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12. Abschnitt Immunitätsangelegenheiten und Genehmigung zur Zeugenvernehnung (§§ 92–93a)
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13. Abschnitt Wahlprüfung (§ 94)
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Teil V Verfahren der Vollversammlung (§§ 95–135)
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Teil VI Verfahren der Ausschüsse (§§ 136–175)
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Teil VII Landtag und Staatsregierung (§§ 176–180)
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Teil VIII Drucksachen, Niederschrift der Verhandlungen und Ausfertigung der Beschlüsse (§§ 181–187)
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Teil IX Akteneinsicht und Aktenabgabe, Behandlung von Verschlusssachen (§§ 188–191)
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Teil X Landtagsamt (§ 192)
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Teil XI Schlussbestimmungen (§§ 193–195)
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Anlage 1
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Anlage 2 Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags (GeheimSchO)
Anlage 3 Vereinfachte Handhabung des Immunitätsrechts
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Anlage 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsreglementierenden Regelungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 (nicht mehr belegt)
Inhalt
BayLTGeschO
Text gilt ab: 17.07.2024
Fassung: 14.08.2009
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Teil IV Beratungsgegenstände
1. Abschnitt Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Landtags und der Staatsregierung (§§ 49–56)
2. Abschnitt Volksbegehren (§ 57)
3. Abschnitt Staatsverträge (§ 58)
4. Abschnitt Anträge (§§ 59–64)
5. Abschnitt Aktuelle Stunde (§§ 65–66)
6. Abschnitt Interpellationen, Schriftliche Anfragen, Ministerin- oder Ministerbefragung, Anfragen zum Plenum sowie Unmittelbare Auskunftsverlangen (§§ 67–75)
7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden (§§ 76–83)
8. Abschnitt Angelegenheiten der Europäischen Union (§§ 83a–83d)
9. Abschnitt Anklagen gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Landtags (§§ 84–86)
10. Abschnitt Verfassungsstreitigkeiten mit anderen Staatsorganen, abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG) und Kompetenzfreigabeverfahren (Art. 93 Abs. 2 GG) (§§ 87–89)
11. Abschnitt Beteiligung an verfassungsgerichtlichen Verfahren (§§ 90–91)
12. Abschnitt Immunitätsangelegenheiten und Genehmigung zur Zeugenvernehnung (§§ 92–93a)
13. Abschnitt Wahlprüfung (§ 94)