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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGeschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl. S. 420) BayRS 1100-3-I (§§ 1–195)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternTeil I Tagung, Konstituierung, Auflösung und Abberufung (§§ 1–3)
  • Bereich erweiternTeil II Mitglieder des Landtags, Organe und Gremien (§§ 4–40)
  • Bereich erweiternTeil III Wahlen, Bestellungen (§§ 41–48)
  • Bereich reduzierenTeil IV Beratungsgegenstände (§§ 49–94)
  • Bereich erweitern1. Abschnitt Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Landtags und der Staatsregierung (§§ 49–56)
  • Bereich erweitern2. Abschnitt Volksbegehren (§ 57)
  • Bereich erweitern3. Abschnitt Staatsverträge (§ 58)
  • Bereich erweitern4. Abschnitt Anträge (§§ 59–64)
  • Bereich erweitern5. Abschnitt Aktuelle Stunde (§§ 65–66)
  • Bereich erweitern6. Abschnitt Interpellationen, Schriftliche Anfragen, Ministerin- oder Ministerbefragung, Anfragen zum Plenum sowie Unmittelbare Auskunftsverlangen (§§ 67–75)
  • Bereich reduzieren7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden (§§ 76–83)
  • § 76 Zuleitung und Vorprüfung
  • § 77 Unzulässigkeit von Eingaben und Beschwerden
  • § 78 Stellungnahme der Staatsregierung
  • § 79 Sachaufklärung durch die Ausschüsse
  • § 80 Behandlung in den Ausschüssen
  • § 81 Berücksichtigungsbeschlüsse
  • § 82 Berichte der Ausschüsse an das Plenum
  • § 83 Mitteilung an die Antragstellerin oder den Antragsteller
  • Bereich erweitern8. Abschnitt Angelegenheiten der Europäischen Union (§§ 83a–83d)
  • Bereich erweitern9. Abschnitt Anklagen gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Landtags (§§ 84–86)
  • Bereich erweitern10. Abschnitt Verfassungsstreitigkeiten mit anderen Staatsorganen, abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG) und Kompetenzfreigabeverfahren (Art. 93 Abs. 2 GG) (§§ 87–89)
  • Bereich erweitern11. Abschnitt Beteiligung an verfassungsgerichtlichen Verfahren (§§ 90–91)
  • Bereich erweitern12. Abschnitt Immunitätsangelegenheiten und Genehmigung zur Zeugenvernehnung (§§ 92–93a)
  • Bereich erweitern13. Abschnitt Wahlprüfung (§ 94)
  • Bereich erweiternTeil V Verfahren der Vollversammlung (§§ 95–135)
  • Bereich erweiternTeil VI Verfahren der Ausschüsse (§§ 136–175)
  • Bereich erweiternTeil VII Landtag und Staatsregierung (§§ 176–180)
  • Bereich erweiternTeil VIII Drucksachen, Niederschrift der Verhandlungen und Ausfertigung der Beschlüsse (§§ 181–187)
  • Bereich erweiternTeil IX Akteneinsicht und Aktenabgabe, Behandlung von Verschlusssachen (§§ 188–191)
  • Bereich erweiternTeil X Landtagsamt (§ 192)
  • Bereich erweiternTeil XI Schlussbestimmungen (§§ 193–195)
  • Bereich erweiternAnlage 1
  • Bereich erweiternAnlage 2 Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags (GeheimSchO)
  • Anlage 3 Vereinfachte Handhabung des Immunitätsrechts
  • Bereich erweiternAnlage 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsreglementierenden Regelungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG
  • Anlage 5 (aufgehoben)
  • Anlage 6 (nicht mehr belegt)

Inhalt

BayLTGeschO
Text gilt ab: 28.11.2024
Fassung: 14.08.2009
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7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden

§ 76 Zuleitung und Vorprüfung
§ 77 Unzulässigkeit von Eingaben und Beschwerden
§ 78 Stellungnahme der Staatsregierung
§ 79 Sachaufklärung durch die Ausschüsse
§ 80 Behandlung in den Ausschüssen
§ 81 Berücksichtigungsbeschlüsse
§ 82 Berichte der Ausschüsse an das Plenum
§ 83 Mitteilung an die Antragstellerin oder den Antragsteller
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