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Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555; 1995 S. 98) BayRS 2020-6-1-I (Art. 1–55)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Kommunale Arbeitsgemeinschaften (Art. 4–6)
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Dritter Teil Zweckvereinbarungen (Art. 7–16)
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Vierter Teil Zweckverbände (Art. 17–48)
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1. Abschnitt Bildung und grundsätzliche Bestimmungen (Art. 17–28)
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2. Abschnitt Verfassung und Verwaltung (Art. 29–39)
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3. Abschnitt Verbandswirtschaft (Art. 40–43)
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4. Abschnitt Änderung der Verbandssatzung und Auflösung (Art. 44–48)
Art. 44 Änderung der Verbandssatzung, Kündigung aus wichtigem Grund
Art. 45 Wegfall von Verbandsmitgliedern
Art. 46 Auflösung
Art. 47 Abwicklung
Art. 48 Genehmigung, Anzeige und Bekanntmachung
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Fünfter Teil Gemeinsame Kommunalunternehmen (Art. 49–50)
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Sechster Teil Aufsicht und Rechtsbehelfe (Art. 51–54)
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Siebter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 55)
Inhalt
KommZG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 20.06.1994
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4. Abschnitt Änderung der Verbandssatzung und Auflösung
Art. 44 Änderung der Verbandssatzung, Kündigung aus wichtigem Grund
Art. 45 Wegfall von Verbandsmitgliedern
Art. 46 Auflösung
Art. 47 Abwicklung
Art. 48 Genehmigung, Anzeige und Bekanntmachung